AGB – Helicopter Group GmbH
1. Gegenstand und Dauer des Vertrages, Kündigungsfristen, Abnahme
1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Helicopter Group GmbH, nachfolgend in Kurzform auch „Agentur“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt. Helicopter Group GmbH erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Marketing, Corporate Design, Public Relations, Promotion, Suchmaschinenoptimierung, Web Design, Webentwicklung, Webhosting, Grafik Design, Print Design, Mediaplanung, Mediaeinkauf, Mediaverkauf, Hard- und Softwaresupport und Digitalfotografie.
1.2. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von der Helicopter Group GmbH nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.
1.3. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.4. Alle Vereinbarungen, die zwischen Helicopter Group GmbH und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
1.5. Jedem Vertrag (Projektvereinbarung) liegt eine detaillierte Leistungsbeschreibung bei, die den Inhalt der geschuldeten Leistungen definiert.
1.6. Der Vertrag (Projektvereinbarung) tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag (Projektvereinbarung), bzw. in dem dazugehörigen Angebot genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Jahresende gekündigt werden. Ist in dem Vertrag (Projektvereinbarung) keine Vertragslaufzeit angegeben, gilt die Vollendung des Auftrages durch Helicopter Group GmbH als Vertragsende. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.
1.7. Sofern keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme verlangt, oder sofern der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand nicht zustande kommt, der vom Kunden zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung von Helicopter Group GmbH mit Nutzung durch den Kunden als abgenommen.
1.8. Individuell programmierte Lösungen werden dem Kunden auf einem Server von Helicopter Group GmbH zum Test und der
vorbereitenden Übergabe bereitgestellt. Nach technischer Freigabe des Kunden gilt die Leistung von Helicopter Group GmbH als abgenommen und die Rechnung ist vor Übergabe der Daten an den Kun- den zu begleichen. Dem Kunden ist gestattet, 5% des Auftragswertes als Sicherheitseinbehalt bis zur vollständigen Übergabe des Produktes einzubehalten. Diese Summe wird innerhalb von fünf Werktagen nach Übergabe ohne erneute Rechnung fällig.
2. Urheber- und Nutzungsrechte
2.1. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von Helicopter Group GmbH im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und gilt für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei Helicopter Group GmbH.
2.2. Entwickelte Entwürfe sind bis zur vollständigen Erfüllung eines Vertrages und der Übergabe des finalen Produktes an den Kunden Eigentum von Helicopter Group GmbH, unterliegen dem alleinigen Urheber- und Nutzungsrecht der Agentur und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt auch für Entwürfe, die im Rahmen kostenloser Marketingaktionen oder für eine
Angebotspräsentation erstellt wurden. Entwürfe dienen dem Kunden als Veranschaulichung von zu erbringenden Leistungen und dürfen ohne schriftliche Einwilligung von Helicopter Group GmbH, auch in inhaltlich oder äußerlich abgewandelter Form, nicht kopiert, vervielfältigt oder veröffentlicht werden.
2.3. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
2.4. Helicopter Group GmbH darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte schriftliche Vereinbarung zwischen Helicopter Group GmbH und Kunde vor Auftragsvergabe ausgeschlossen werden.
2.5. Die Arbeiten von Helicopter Group GmbH dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht Helicopter Group GmbH vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.
2.6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von Helicopter Group GmbH.
2.7. Über den Umfang der Nutzung steht Helicopter Group GmbH ein Auskunftsanspruch zu.
3. Vergütung
3.1. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Agentur ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 7% über dem Basiszinssatz zu. Bei Zahlungsverzug von mehr als 10 Kalendertagen ist die Agentur berechtigt, den Gesamtauftragswert sofort und ohne Abzug von dem Kunden ein- zufordern, auch wenn die Arbeit hierfür noch nicht abgeschlossen wurde. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.
3.2. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann Helicopter Group GmbH dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen, auch wenn dieses nicht explizit im Vertrag (Projektvereinbarung) definiert wurde. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten Helicopter Group GmbH verfügbar sein.
3.3. Bei Dienstleistungsprojekten (Konzeption, Programmier-, Gestaltungsarbeiten, o. ä.) behält sich Helicopter Group GmbH das Recht vor, den Gesamtbetrag (Restbetrag bei Raten- oder Abschlagszahlungen) vor Übergabe der Leistung von dem Kunden einzufordern.
3.4. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird der Kunde Helicopter Group GmbH alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und Helicopter Group GmbH von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.
3.5. Bei Überschreitung eines Zahlungszieles um mehr als 30 Werktage, behält sich Helicopter Group GmbH das Recht vor, Projekte vorzeitig und ohne Vollendung zu kündigen. Die Agentur ist auch ohne Fertigstellung des Projektes berechtigt, den Gesamtbetrag ohne Abzug sofort einzufordern. Bei laufenden Projekten mit monatlicher Zahlung, ist die Agentur berechtigt den Gesamtbetrag bis zum Laufzeitende vollständig einzufordern. 3.6. Alle in Angeboten und Aufträgen genannte Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
4. Zusatzleistung
4.1. Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.
5. Zeitplanung
5.1. Ausschließlich in der unterzeichneten Projektvereinbarung (nebst zugehörigem Angebot) genannte Timings sind für beide Parteien verbindlich. Nebenabreden, auch schriftlich, stellen allenfalls eine zeitliche Einschätzung dar und machen das Projekt auch bei deutlichem Überschreiten nicht abzugsfähig.
6. Geheimhaltung
6.1. Helicopter Group GmbH ist verpflichtet, alle Kenntnisse die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.
6.2. Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm bei der Vertragsdurchführung von Helicopter Group GmbH oder im Auftrag von Helicopter Group GmbH handelnden Personen zugehenden oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten. Dies gilt insbesondere für Informationen über Suchgewohnheiten und
Technologie der Suchmaschinen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind. Diese Verpflichtung gilt zudem auch zwei Jahre über das Vertragsende hinaus.
7. Pflichten des Kunden
7.1. Der Kunde stellt Helicopter Group GmbH alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von Helicopter Group GmbH sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurück gegeben oder vernichtet.
7.2. Der Kunde wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit der Agentur erteilen.
8. Webhosting, Software
8.1 Webhosting (E-Mail): Der Kunde hat für ihn über das Internet eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens einer Woche abzurufen und auf eigenen Rechnern zu speichern.
8.2 Helicopter Group GmbH behält sich vor, für den Kunden eingegangene persönliche Nachrichten nach 3 Monaten ohne Rückfrage zu löschen. Der Kunde verpflichtet sich, von Helicopter Group GmbH zum Zwecke des Zugangs zu deren Diensten erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu in- formieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von Helicopter Group GmbH nutzen, haftet der Kunde gegenüber Helicopter Group GmbH auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz.
8.3 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, in regelmäßigen Abständen, mindestens täglich, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den von Helicopter Group GmbH gehosteten Web-Servern abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen.
8.4 Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten von Helicopter Group GmbH oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen.
8.5 Webhosting (Internet): Der Kunde darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner Internetseiten nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, im Rahmen seiner Präsenz keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornografische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben.
8.6 Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtung verspricht der Kunde unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.000,00 (in Worten: fünftausend Euro). Außerdem berechtigt ein Verstoß des Kunden gegen die genannten Verpflichtungen, die Aufnahme von Internet-Seiten zu verweigern, die Seiten und darauf gerichtete Verweise sofort zu löschen und den Vertrag fristlos zu kündigen. Helicopter Group GmbH übernimmt hierbei keine Prüfungspflicht.
8.7 Bei Verstoß der Internetseiten des Kunden gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter haftet der Kunde gegenüber Helicopter Group GmbH auf Ersatz aller hieraus entstehenden direkten und indirekten Schäden, auch des Vermögensschadens. Er stellt Helicopter Group GmbH im Innenverhältnis von etwaigen Ansprüchen Dritter, die auf Inhalte von Internetseiten des Kunden zurückgehen, frei. Helicopter Group GmbH übernimmt keine Gewähr für die richtige Wiedergabe der Internetseiten des Kunden in der Internetpräsenz, es sei denn, Helicopter Group GmbH kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn haftet Helicopter Group GmbH nur bei Vorsatz.
8.8 Webhosting (Gewährleistung): Helicopter Group GmbH gewährleistet eine Erreichbarkeit der bereitgestellten/gehosteten Internet-Webserver von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Helicopter Group GmbH liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist. Im Rahmen der Gewährleistung kann Helicopter Group GmbH Computer, Zusatzgeräte und Teile davon austauschen und technische Änderungen einbauen. Ausgetauschte Gegenstände gehen in das Eigentum Helicopter Group GmbH über.
8.9 Software: Der Kunde testet jedes Programm gründlich auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programmes beginnt. Dies gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von Helicopter Group GmbH erhält.
8.10 Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jede, auch nur kleinste eigenmächtige Veränderung an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beseitigen kann.
8.11 Der Kunde muss im Rahmen der Gewährleistung gegebenenfalls einen neuen Programmstand übernehmen, es sei denn, dies führt für ihn zu unangemessenen Anpassungs- und Umstellungsproblemen. Der Kunde hat eventuell auftretende Mängel stets aussagekräftig zu dokumentieren, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen und schriftlich zu melden. Er hat eine Problemanalyse und Fehlerbeseitigung nach dem Bedienerhandbuch durchzuführen.
8.12 Der Kunde hat Helicopter Group GmbH bei einer möglichen Mangelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen. Der Kunde hat vor einer Fehlerbeseitigung, insbesondere vor einem Maschinenaustausch, Programme, Daten und Datenträger vollständig zu sichern, erforderlichenfalls zu entfernen.
8.13 Suchmaschinenoptimierung: Helicopter Group GmbH erbringt Dienstleistungen im Bereich Suchmaschinenmarketing mit dem Ziel, die Webseiten seiner Kunden in Suchdiensten besser zu platzieren. Helicopter Group GmbH optimiert vereinbarte Webseiten des Auftraggebers im Hinblick auf eine verbesserte Positionierung in den Suchergebnisseiten der wichtigsten Suchdienste während der vereinbarten Vertragslaufzeit. Die Optimierung wird für mit dem Kunden vereinbarte Suchbegriffe und Suchbegriffskombinationen, im folgenden Keywords genannt, vorgenommen. Eine Garantie für die Verbesserung der Suchergebnisse gibt Helicopter Group GmbH nicht. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jede, auch nur kleinste eigenmächtige Veränderung an den optimierten Webseiten oder der eingehenden Hyperlinks die gesamte Optimierung von Helicopter Group GmbH zunichte machen kann.
9. Media-Planung und Media-Durchführung
9.1. Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt Helicopter Group GmbH nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Ein bestimmter werblicher Erfolg schuldet Helicopter Group GmbH dem Kunden durch diese Leistungen nicht.
9.2. Helicopter Group GmbH verpflichtet sich, alle Vergünstigungen, Sonderkonditionen und Rabatte im Sinne des Kunden bei der Media-Schaltung zu berücksichtigen und diese an den Kunden weiter zu geben.
9.3. Bei umfangreichen Media-Leistungen ist Helicopter Group GmbH nach Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermins durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet Helicopter Group GmbH nicht. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen Helicopter Group GmbH entsteht dadurch nicht.
10. Mitwirkung
10.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit Helicopter Group GmbH die vertragliche Leistung durchführen kann. Insbesondere wird er alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen erteilen.
10.2 Der Kunde ist verpflichtet, alle Leistungen von Helicopter Group GmbH innerhalb von 10 Werktagen zu untersuchen und Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung zu rügen. Nimmt Helicopter Group GmbH auf Anforderungen des Kunden die Fehlersuche vor und stellt sich heraus, dass keine Fehler oder Fehler außerhalb des Verantwortungsbereiches von Helicopter Group GmbH vorliegen, kann Helicopter Group GmbH den Aufwand in Rechnung stellen.
10.3 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist Helicopter Group GmbH von der Leistungspflicht befreit. Leistet Helicopter Group GmbH dennoch, stellt sie den Aufwand entsprechend der gültigen Preisliste in Rechnung.
10.4 Event Bauteile (zum Beispiel Schneekugel) sind von Beginn der Mietzeit bis Mietende in dem Verantwortungsbereich des Mieters. Alle Schäden an dem Mietobjekt (zum Beispiel Schneekugel) obliegt in dieser Zeit der Regulierung durch den Mieter. Sollten Schäden an dem Mietobjekt während der Mietzeit eintreten ,die sich aus der Auftragsbestätigung ergibt, so haftet der Mieter. Der Mieter sorgt für die jeweilige Eventfläche sowie die dazugehörenden Genehmigungen und Stromanschlüsse. Die kosten hierfür trägt der Mieter. Die Haftung von Schäden aus dem Mietobjekt dritten gegenüber liegen im Verantwortungsbereich des Mieters. Das Betreiben des Objektes (Schneekugel) während der Vertragslaufzeit obliegt dem Mieter.
10.5 Der Aufbau und oder die Lieferung der Schneekugel wird durch Unterschrift durch den Kunden, Kunden Vertretern und oder seinen Mitarbeitern durch Unterschrift auf dem Lieferschein und Abnahmeprotokoll abgenommen. Nachträgliche Reklamationen an der abgenommen Ware entfallen. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Schäden die durch das Betreten der Schneekugel durch den Kunden oder Dritte entstehen sowohl Schäden an dem Ausstellungs Objekt an der Kugel und Dekoration an sich, sowie an der Person der die Kugel betritt. Es wird keine Haftung für das Ausstellungsstück in der Schneekugel durch Beschädigungen übernommen. Nachdem der Aufbau durch die Agentur abgeschlossen ist befindet sich die Schneekugel in der Obhut und Haftung des Bestellers. Der Kunde und oder Mieter haftet gegenüber der Agentur für Beschädigungen aller Art und Verlust. Die Agentur übernimmt keinerlei Haftung für das Betreiben der Schneekugel und der daraus entstehenden Schäden sowie Schäden am Dritten. Bei starken Winden ist es ratsam die Schneekugel abzubauen und die Luft zu entfernen. Der Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
10.6 Sollte Helicopter Group GmbH von Seiten des Kunden kein FTP-Zugriff gewährt werden, trägt der Kunde eventuell anfallende Kosten durch Aufwendungen eines Dritten (z.B. Internetagenturen oder Provider).
11. Gewährleistung und Haftung der Agentur
11.1 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch Helicopter Group GmbH erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Helicopter Group GmbH ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt Helicopter Group GmbH von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Helicopter Group GmbH auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch Helicopter Group GmbH beim Kunden hat unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet Helicopter Group GmbH für eine durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit Helicopter Group GmbH die Kosten hierfür der Kunde.
11.2 Helicopter Group GmbH haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Helicopter Group GmbH haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutzoder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.
11.3 Helicopter Group GmbH haftet in keinem Fall für datenschutzrechtlich kritische Applikationen, Scripte und Software, die auf Kundenwunsch in Websites oder auf Rechensystemen des Kunden installiert wurden und ist nicht für die Bereitstellung von Datenschutzerklärungen auf von Helicopter Group GmbH entwickelten Websites verantwortlich, wird den Kunden aber auf diese Pflicht hinweisen.
11.4 Helicopter Group GmbH haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Im Fall einfacher Fahrlässigkeit haftet Helicopter Group GmbH nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person. Diese Haftungsreduktion gilt auch für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen. Die Haftung von Helicopter Group GmbH wird in der Höhe beschränkt auf die Vergütung von Helicopter Group GmbH, die sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Folgeschäden im Fall einfacher Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Lebens-, Körper- oder Gesundheitsverletzungen.
11.5 Helicopter Group GmbH haftet in keinem Fall für Schäden, Ausfälle oder Umsatzeinbußen, die bei der programmiertechnischen Arbeit an Livesystemen des Kunden durchgeführt werden. Das Risiko kann durch den Kunden minimiert werden, wenn er die Arbeit auf zusätzlichen Entwicklungsumgebung ermöglicht/beauftragt. Dies kann mit deutlichen Mehrkosten verbunden sein.
11.6 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind grundsätzlich solche Fehler, die durch äußere Einflüsse, Bedienungsfehler oder nicht von Helicopter Group GmbH durchgeführte Änderungen, Ergänzungen, Ein- oder Ausbauten, Reparaturversuche oder sonstige Manipulationen entstehen. Der Ersatz von verbrauchtem Erst- ausstattungszubehör (Schreib- und Druckelemente, Farbträger etc.) ist nicht Bestandteil der Gewährleistung.
11.7 Die Gewährleistungs- und Nachbesserungspflicht von Helicopter Group GmbH für Programmierleistungen und Softwareprodukte erlischt vollständig, wenn der Kunde Zugangsberechtigungen für Administrationsebenen oder Quelldateien fordert, die nicht für das allgemeine Arbeiten mit dem Produkt erforderlich sind und/oder diese Dritten zugänglich macht.
11.8 Helicopter Group GmbH haftet bei der Nichterfüllung von verbindlichen und in der Projektvereinbarung vereinbarten Zeitplänen nur bis zum Auftragswert. Kleinere Fehler bei oder nach Projektübergabe gelten nicht als Nichterfüllung eines Zeitplanes. Helicopter Group GmbH haftet in keinem Fall für Schäden, die aufgrund einer länger als geplanten Umsetzungsdauer entstehen, sofern diese nicht vertraglich vereinbart war.
12. Verwertungsgesellschaften
12.1 Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von Helicopter Group GmbH verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese Helicopter Group GmbH gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
12.2 Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.
13. Leistungen Dritter
13.1 Von Helicopter Group GmbH eingeschaltete freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen von Helicopter Group GmbH. Der Kunde verpflichtet sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung von Helicopter Group GmbH eingesetzte Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 36 Monate ohne Mitwirkung von Helicopter Group GmbH weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen. Im Falle der Zuwiderhandlung behält sich Helicopter Group GmbH das Recht vor, dem Kunden den 2,5fachen Leistungssatz des freien Mitarbeiters, sowie eine Vertragsstrafe von € 20.000 (in Worten: Zwanzigtausend Euro) je Fall zu berechnen.
14. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten
14.1 Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten von Helicopter Group GmbH angefertigt werden, verbleiben bei der Helicopter Group GmbH. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Helicopter Group GmbH schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.
15. Streitigkeiten
15.1 Bei allen Streitigkeiten ist der Gerichtsstand Frankfurt am Main.
16. Datenschutz
16.1 Helicopter Group GmbH speichert alle Daten des Kunden während der Dauer des Vertragsverhältnisses elektronisch, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt Helicopter Group GmbH auch zur Beratung seiner Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Telekommunikationsleistungen. Helicopter Group GmbH wird dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen.
16.2 Helicopter Group GmbH wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt inso- weit nicht, als Helicopter Group GmbH verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nichtm widerspricht.
16.3 Helicopter Group GmbH weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann.
16.4 Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.
17. Rückgaberecht
17.1 Als Privatkunde haben Sie das Recht, Artikel ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Auslieferung an Helicopter Group GmbH zurück zu senden. Gleichfalls besitzen Sie den Anspruch auf Umtausch mangelhafter, von der Agentur gelieferter Ware.
17.2 Bei berechtigt getätigten Warenrücksendungen, deren Warenwert 39 Euro übersteigt, übernimmt Helicopter Group GmbH die vom Kunden verauslagten Versand- kosten. Unfreie Warenrücksendungen mit einem Warenwert bis zu 39 Euro werden nicht angenommen.
17.3 Das beschriebene Widerrufsrecht besteht nicht bei Waren/Lieferungen/Leistungen, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder werden und/oder auf individuelle Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. Bei Fehlern oder Mängeln an individuell nach Kundenwunsch und durch Agentur hergestellten vermittel- ten Produkten bestehen alle gesetzlichen Nachbesserungsrechte.
18. Schlussbestimmungen
18.1 Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
18.2 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
18.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
18.4 Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.
18.5 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen Helicopter Group GmbH, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der
Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen Helicopter Group GmbH resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.
Stand: 25. Februar 2016